passive Lagerung im Gefahrstoffschrank

aktive Lagerung im Sicherheitsschrank

Sicher lagern – passiv und aktiv

Für die aktive und passive Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten gelten teils stark unterschiedliche Anforderungen an Technik und Dokumentation. Wie werden Sie lagern? Klären Sie diese Frage am besten vor dem Einrichten Ihrer Arbeitsplätze oder Ihres Labors. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen einige Aspekte für die aktive und passive Lagerung auf in Gefahrstoffschränken auf.

Passive Lagerung

  • Flüssigkeiten oder Feststoffe werden ausschließlich in geschlossenen Gebinden aufbewahrt.
  • Im und am Schrank wird weder ab- noch umgefüllt.
  • Ihr Sicherheitsschrank ist reiner Aufbewahrungsort.

Aktive Lagerung

  • Brennbare Flüssigkeiten lagern in offenen oder in nicht verschlossenen Gebinden.
  • Chemikalien werden im oder am Gefahrstoffschrank/Sicherheitsschrank ab- oder umgefüllt.
  • Ihr Sicherheitsschrank ist aktiv in Ihre Prozesse eingebunden. Er ist Aufbewahrungsort – und auch Arbeitsplatz.

Artikel aus Laborpraxis Vogel vom 28.4.16 von Redakteur Dipl.-Chem. Marc Platthaus

„Gefahrstofflagerung Laborsicherheit: Wie unterscheiden sich aktive und passive Lagerung?

Für die aktive und passive Lagerung von Chemikalien gelten teils stark unterschiedliche Anforderungen an Technik und Dokumentation. Wann spricht man von aktiv, wann von passiv? Lesen Sie in diesem Beitrag und im Interview mit dem Laborsicherheitsexperten Christian Völk, worauf es bei der sicheren Gefahrstofflagerung ankommt.

Dichlormethan aus einem Kanister in eine kleinere Vorratsflasche abfüllen – ein Vorgang, der so oder so ähnliche tausende Male in Laboratorien in der ganzen Welt durchgeführt wird. Doch worauf muss der Labormitarbeiter achten, wenn er diesen Vorgang sicherheitstechnisch sauber ausführen möchte?

Wichtig hierbei ist, den Unterschied zwischen aktiver und passiver Lagerung zu kennen. Laut dem Explosionsschutzportal der BG RCI, Punkt 2.6 sind bei der passiven Lagerung „[… ] die […] Behälter dicht verschlossen und dürfen während des Aufbewahrens im Lager weder befüllt noch entleert noch zu sonstigen Zwecken geöffnet werden.“

Betrachtet man diese Vorschrift genauer, dann wird schnell klar, dass passive Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten in Labors eher die Ausnahme als die Regel ist. Aus diesem Grund sollte sich der Anwender auch mit den Vorschriften der aktiven Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten und Gefahrstoffen vertraut machen: Sobald aktiv gelagert wird, sind neben der TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe) 526 und TRGS 510 Anlage 3 noch zusätzliche Anforderungen aus den Richtlinien TRGS 509, TRBS 2153 und DIN EN 60079-10 in den entsprechenden Gefährdungsbeurteilungen (nach TRGS 400) und den dazu gehörenden und Explosionsschutzdokumenten zu berücksichtigen.

Maßnahmen für die aktive Lagerung

Bei der aktiven Lagerung müssen Sicherheitsschränke zwingend an eine technische Lüftung angeschlossen und überwacht werden. Hierdurch wird gewährleistet, dass eine Ex-Atmosphäre und Zündgefahren vermieden werden. Um dies baulich umzusetzen bieten die Sicherheitsschränke von Düperthal eine mehrfach wirksame Lüftung:

  • Objektabsaugung,
  • Schrankinnenraumlüftung und
  • bei Untertischschränken zusätzlich eine Bodenabsaugung.“

SDL Postel GmbH - Beratung Vertrieb Einrichtung

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